Gemäß der §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, z.B. der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung, Änderung oder zum Weiterbetrieb für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz kann beim Fachdienst Straßenverkehr gestellt werden.
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Verkehrsgewerbe (24-11)
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